Polnischer Rechtsstreit in Sachen erneuerbare Energien
Eine Verringerung der Abhängigkeit der Europäischen Union vom Import von fossilen Brennstoffen sollte durch einen zwanzigprozentigen Anteil erneuerbarer Energien (EE) im Jahr 2020 erfolgen. Rechtsgrundlage dafür stellt die Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen von 2009 dar, welche die Mitgliedstaaten bis zum 5. Dezember 2010 in nationales Recht umsetzen sollten.1 Bezüglich der nationalen Maßnahmen wurden die Mitgliedstaaten mit beträchtlicher Handlungsfreiheit betraut.
Der polnische Gesetzgeber nutzte diese Handlungsfreiheit aus, denn der EE-Richtlinie ist im Bereich des Elektrizitätsmarkts bisher nicht nachgekommen worden. Die Umsetzung sollte durch die Verabschiedung des Erneuerbare Energie Gesetzes erfolgen. Ein Enwturf des Gesetzes ist ein Teil von dem sogennanten „Großen Dreierpack“ welche den Energiemarkt reformieren soll Der Große Dreierpack, darunter auch der EEG-Entwurf vom Oktober 2012, wurde von der Regierung allerdings bisher noch nicht vor das Parlament gebracht. Zurzeit aber, anstatt ein neues Gesetz zu verabschieden hat sich die Regierung in Warschau entschieden das bisherige Energiegesetz zum weiderholten Mal zu novellieren was im Rahmen von den sogennanten „Kleinen Dreierpack“ stattfinden sollte. Die Novellierung betrifft hauptsächlich den Elektrizitäts- und Gasmarkt. Seine Änderungen im Bereich der EE dagegen sind unwesentlich.
Alles begann vor Fukushima
Der Eckpfeiler der deutschen Energiewende ist – entgegen gängigen Meinungen – nicht das Abschalten von Kernkraftwerken, sondern die Abwendung von allen fossilen Brennstoffen, zu welchen auch Uran zählt, und die Umwandlung in Richtung einer erneuerbaren Energiewirtschaft. Das Ziel sollte sowohl der Umweltschutz als auch die Verbesserung der Energiesicherheit sein. Dies sollte durch die Autarkie des Systems und die Entwicklung moderner Technologien erreicht werden. Ein überparteilicher Konsensus wurde erzielt, welcher sich in der großen Beteiligung der Bevölkerung widerspiegelt
Der Energiewende liegt das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) zugrunde, welches das Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz aus dem Jahr 1991 ersetzte. Einer seiner Schlüsselbestimmungen gehört ist der Vorrang beim Anschließen von EE-Anlagen und die Garantie fester Einspeisevergütungen für erzeugte Elektrizität. Die Einfachheit der Lösungen soll dem breitesten Engagement von bisherigen Verbrauchern und ihrer Investition in Energieerzeugung dienen. Anders ausgedrückt begann die Energiewende bereits zwanzig Jahre vor Fukushima. Vereinbarungen der Bundesregierung mit Kernkraftwerkbetreibern von 2000, 2010 und 2011 markierten viel mehr vorläufige Zäsuren als Wendepunkte.
Bilanz der Energiewende
Deutschland befindet sich auf direktem Weg zum Erreichen eines hundertprozentigen Anteils an EE. Bei der Wahl der EE-Technologien in jedem EU-Land sollten regionale geographische und biologische Gegebenheiten einen Vorrang haben und auch für das Einspeisevergütungssystem berücksichtigt werden. Am wichtigsten ist, dass die Einspeisevergütung zu einer Steigerung installierter Erzeugungskapazitäten führen. Stromüberschüsse von EE-Anlagen sollten nicht gespeichert werden, da Handel auf dem Strommarkt wesentlich günstiger ist.
Dementsprechend ist es auf der europäischen Ebene ebene notwendig, Netze verschiedener Staaten zu verbinden. Hängt die Entwicklung von EE von der Geographie ab, so ist sowohl der Ausbau von Netzverbindern als auch von den Netzen selbst erforderlich. Dies sollte auf Grundlage von naher Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten stattfinden, woran es aus bisherigen Erfahrungen zwischen allen Nachbarnländern gemangelt hat. Eine weitere staatliche Schlüsselaufgabe ist die Förderung von Reinvestitionen in die Erzeugungskapazitäten.
Ein positives Signal für eine Energiewende in Polen ist, dass die letzten Erhöhungen von Strompreisen in Deutschland vor allem das Resultat von einem bedeutsamen Anstieg von fossilen Brennstoffen waren. Die Beobachtung der Entwicklung des Stromhandels auf dem Elektrizitätsmarkt in einem Land mit großem EE-Potenzial wie Deutschland zeigt, dass EE-Strom stets von fossilen Brennstoffen erzeugten Strom aus dem Markt drängt. Wesentlich niedrigere Produktionspreise resultieren aus dem Mangel an Kosten für benutzten Brennstoff.
Derzeitig kommt es zu einer Erscheinung, dem sogenannten „Merit-order Effekt“. Elektrizitätspreise bestimmen sich nach den Kosten der momentan teuersten verfügbaren Elektrizität auf dem Strommarkt. Je mehr EE-Energie verfügbar ist, desto mehr sinkt der Preis, da EE-Elektrizität sowohl niedrige Erzeugungskosten als auch Einspeisevorrang hat und dadurch andere, von fossilen Brennstoffen erzeugte Elektrizität ausdrängt. Weitere Erhöhung des EE-Anteils in der deutschen Energiewirtschaft könnte somit niedrigeren Strompreisen führen.
Drei Änderungsvorschläge
Nachfolgend möchte ich drei wesentliche Änderungsvorschläge für Polen erläutern. Erstens, einr einfacher Zugang zu Netzanschlüssen. Förderung von Anschlüssen für alle EE-Sorten sollte sich von Beginn des Stromerzeugungsprozesses in Einfachheit, Sicherheit und Schnelligkeit ausdrücken. Je höher die Anzahl von Quellen, welche an das Netz angeschlossen werden, desto schneller werden wir in Polen auf dem Strommarkt ein Phänomen der Verdrängung des durch andere Technologien erzeugten Stroms aufgrund des EE-Stroms erleben. Diese Verdrängung wird zur Senkung der Strompreise für die Endverbraucher in Polen führen.
Zweitens, vermehrte Unterstützung für die kleinsten EE-Installationen. Der Erfolg der Energiewende basiert gerade auf der Mobilisierung der gesamten Bevölkerung zur lokalen und individuellen EE-Stromerzeugung. Abgesehen von effektiver Behandlung des Themas in Pressekampagnen und in der staatlichen Energiepolitik, ist auch die Ermutigung potenzieller Investoren durch die Schaffung eines durchsichtigen und berechenbaren Systems der garantierten Einspeisevergütung notwendig. Leider ist derzeit unklar, ob solch ein System in den endgültigen Text des Erneuerbare Energien Gesetzes miteinbezogen wird.
Drittens, Änderung des Systems der Förderung „großer“ EE-Quellen. Das bisherige System unterscheidet nicht zwischen den Technologien, welche zur Erzeugung der Elektrizität genutzt werden, sondern erteilt die Förderung ausschließlich aufgrund der erzeugten Energie. Die Tatsache, dass fast die Hälfte der Förderung an abgeschriebene Installationen übertragen wird, führt unter keinen Umständen zur Vergrößerung der Kapazität von EE-Installationen. Ziel der Förderung sollte aber gerade die Vergrößerung der Kapazität sein.
1 Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG.